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„Für den überfälligen Ausbau der Windenergie in Hamburg braucht es keine Naturschutzgebiete, sondern ein beschleunigtes Vorgehen der zuständigen Senats-Stellen, um entsprechend den neuen gesetzlichen Vorgaben neue Standorte und Flächen festzulegen“, stellen die beiden Vorsitzenden des Hamburger Landesvorstands vom Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Dr. Axel Röpke und Jens Heidorn gemeinsam fest. Besonders wichtig ist, dass auch endlich das Repowering alter Windenergieanlagen durch neue, zeitgemäße Anlagen im Hamburger Außenbereich forciert wird. Dazu müsste der rot-grüne Senat lediglich die bisherige Höhenbegrenzung für rechtsunwirksam erklären, nachdem ein Gericht bereits derartige Regelungen in Flächennutzungsplänen für hinfällig erklärt hat.
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Nach den jetzt geltenden Bundesregelungen muss Hamburg im ersten Schritt bis spätestens zum Jahr 2027 einen Bereich von 0,25 Prozent der Hamburger Landesfläche als Windenergie-Eignungsflächen ausweisen. Bis 2032 müssen es dann insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche sein. Dies ist bereits deutlich weniger, als in anderen Bundesländern, denn anders als in den Stadtstaaten wie Hamburg und Berlin sind in Flächenländern ca. zwei Prozent der Landesfläche auszuweisen.
Dr. Axel Röpke und Jens Heidorn: „Für den Ausbau der Windenergie ist es in Hamburg nicht notwendig, Naturschutzgebiete für neue Windenergieanlagen anzutasten. Das haben wir als Landesverband in den letzten Monaten wiederholt bei Gesprächen mit Behördenvertreter:innen betont und auch wiederholt konkrete Vorschläge für neue Standorte für Anlagen auf Hamburger Gebiet gemacht.
Der Senat muss jetzt zügig dafür sorgen, dass in den Behörden ausreichend Personal vorhanden ist und die erforderlichen rechtlichen Anpassungen in Hamburg schnellstens auf den Weg kommen. Wichtig ist vor allem, dass dabei die Öffentlichkeit und die Bürger:innen mitgenommen werden. Windanlagen in Naturschutzgebieten würden den Ausbau ausbremsen – und nicht beschleunigen“, so Röpke und Heidorn.
Nachdem zuletzt mit dem Umweltsenator auf dem „Windstammtisch“ des Hamburger BWE in großer Runden öffentlich über die Anforderungen eines beschleunigten Windkraft-Ausbaus in Hamburg diskutiert wurde, hat der Landesverband auch der Senatskanzlei ein Gesprächsangebot unterbreitet.
Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen ist der Hafen bei den Flächenfestlegungen gesondert zu betrachten und hilft gerade nicht, die Ziele zu erreichen: „Der flächenmäßige Ausbau der Windenergie geht nur in ländlichen Gegenden, in Hamburg also vor allem in den Vier- und Marschlanden.“ Aber auch im Hafen sollen neue Windanlagen entstehen und neue Standorte festgelegt werden. Dabei spielen die rekommunalisierten und inzwischen fusionierten Hamburger Energiewerke (HEnW) als Betreiber für die Stadt Hamburg eine wesentliche Rolle.
Röpke und Heidorn betonen: „Hamburg will Windhauptstadt sein, hält sich aber bisher an den wenig ambitionierten Zeitplan des Bundes. Niemand hindert den Ersten Bürgermeister und den Umweltsenator, dass die neuen Flächen deutlich vor 2027 bzw. 2032 festgelegt sind und Genehmigungen früher und schneller erteilt werden. Die Wind-Branche steht in den Startlöchern, um die Windstromerzeugung deutlich zu erhöhen und damit eine wichtige Unterstützung für den Klimaschutz und den steigenden Bedarf an erneuerbarer Energie zu leisten.“