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„Es ist gut und richtig, dass der Hamburger Umweltsenator die Latte für den Ausbau der Windenergie jetzt hochgelegt hat und eine Verdoppelung der Windenergieanlagen für Hamburg ankündigt. Wichtig ist es jetzt vor allem, dass den Ankündigungen konkrete Maßnahmen folgen. Sowohl im sogenannten Außenbereich als auch im Hamburger Hafen und anderen Gebieten gibt es Potenzial für einen zügigen Ausbau.“ Mit diesen Worten reagieren die beiden Hamburger Landesverbandsvorsitzenden vom Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Dr. Axel Röpke und Jens Heidorn, auf die jüngsten Ankündigungen von Umweltsenator Jens Kerstan.
- Fällt die Höhenbegrenzung in Hamburg – Hier mehr Infos.
Der Hamburger Landesverband des BWE hatte zuletzt der Umweltbehörde und der Senatskanzlei seine Vorstellungen für neue Windanlagen im Außenbereich aber auch im Hamburger Hafen vorgestellt. Ein vom Senat angesprochenes Hemmnis, die Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen, wie sie im geltenden Flächennutzungsplan festgelegt ist, ist nach Auffassung des Hamburger BWE-Landesverbandes inzwischen beseitigt
„Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hat derartige Regelungen in Flächennutzungsplänen auch aufgrund der neuen bundesgesetzlichen Rechtslage für hinfällig erklärt und aufgehoben. Über dieses Urteil haben wir die Umweltbehörde in Hamburg informiert. Damit wäre der Weg frei, auch ohne den langwierigen Weg einer Flächennutzungsplanänderung schnell zu konkreten Maßnahmen zu kommen“, erklärt Dr. Axel Röpke weiter.
Jens Heidorn macht deutlich: „Ein erster Schritt muss nun sein, dass die bestehenden „kleinen“ Anlagen im Außenbereich repowert werden können. Allein damit wäre eine Verzehnfachung des Windstroms gegenüber den dann abzubauenden Anlagen bei gleichzeitiger Reduzierung der Anlagenanzahl möglich. Wir gehen davon aus, dass die Behörde nach dem Wegfall der Höhenbegrenzung dafür nun möglichst schnell grünes Licht gibt.“