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Der Hamburger Landesverband im Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) hatte jüngst auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verwiesen, mit dem die Höhenbegrenzung für neue Windenergieanlagen per Flächennutzungsplan als rechtswidrig erklärt worden ist. Auch in Hamburg bremst eine solche Beschränkung den dringend notwendigen Ausbau der Windenergie. Die beiden Hamburger Vorstandsmitglieder Dr. Axel Röpke und Jens Heidorn haben vor wenigen Tagen den Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan sowie den Staatsrat Michael Pollmann auf dieses Urteil aufmerksam gemacht. Laut einem Artikel von Jens Meyer-Wellmann im Hamburger Abendblatt vom 9. September unter dem Titel: „Fällt die Höhenbegrenzung für Windräder auch in Hamburg“ heißt es:

„Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist eine generelle Begrenzung so nun nicht mehr bindend. “ Eine im Flächennutzungsplan geregelte Höhenbegrenzung reicht nicht aus, um die Genehmigung für eine diese Grenze überschreitende Anlage zu versagen“ , so das Gericht. Die Genehmigungsbehörde müsse den “ besonderen Stellenwert berücksichtigen, der der Windenergie für Sicherung der Energieversorgung und den Klimaschutz zukommt“ , so das Gericht in dem bereits rechtskräftigen Urteil. In der Praxis könnte das heißen: Wenn Hamburg künftig den Bau einer Anlage von mehr als 150 Metern in den Außenbereichen ablehnt, könnte dagegen vom Investor mit guten Chancen geklagt werden.“

Laut Abenblatt teilte die Behördensprecherin Renate Pinzke mit, dass die rechtlichen Auswirkungen des Urteils, insbesondere für den bestehenden Flächennutzungsplan, von der Behörde derzeit geprüft würden.