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Aus Sicht des Hamburger Landesverbandes im Bundesverband WindEnergie e.V. kann die Debatte um die im Hamburger Flächennutzungplan festgelegte Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen ad acta gelegt werden. Darüber hat der Verband jetzt die Umweltbehörde und die Senatskanzlei informiert. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hatte in einem richtungsweisenden Urteil eine solche Einschränkung eines Flächennutzungsplanes mit Verweis auf höherrangige Ziele der Energieversorgung und des Klimaschutzes aufgehoben. Damit wäre aus Sicht des Windverbandes in Anwendung des Urteiles auch in Hamburg der Weg frei, durch ein entsprechendes Repowering die klimafreundliche Stromerzeugung aus Windkraft zu beschleunigen. Mit diesem Repowering würde eine Verzehnfachung der erneuerbaren Windstromerzeugung gegenüber den dann abzubauenden Bestandsanlagen im Außenbereich erreicht. Außerdem hält der Verband weitere Standorte für neue Windanlagen sowohl im Außenbereich als auch im Hafen für möglich.

Rechtliche Kritik an der Höhenbeschränkung für Windanlagen im Hamburger Flächennutzungsplan gibt es schon länger. Nun zeigt das Braunschweiger Verwaltungsgericht, dass derartige Begrenzungen angesichts der klaren Regelungen des Gesetzgebers und der Priorisierung der Energiewende rechtsunwirksam sind.

Die neue Bundesgesetzgebung fordert den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energie und stellt diese nun in den Rahmen des Öffentlichen Interesses. Im Urteil heißt es: „Wegen der grundsätzlichen Privilegierung von Windenergieanlagen sowie der Bedeutung der Anlagenhöhe für die Leistungsfähigkeit der Anlagen und damit für die Ziele der Energiesicherung und des Klimaschutzes bedarf es überragend wichtiger Gründe, um die Genehmigung für eine Windenergieanlage im Außenbereich im Rahmen der Abwägung unter Berufung auf die in einem Flächennutzungsplan vorgegebene Höhenbegrenzung zu versagen“ und dies führt, so das Gericht dazu, dass Ziele zur Minimierung der Landschaftsbildbeeinträchtigung und der Reduzierung der Störeffekte auf die Menschen in der Abwägung weniger schwer zu Gewichten seien.

Jens Heidorn vom Hamburger Vorstand: „Hamburg hat es jetzt in der Hand ein schnelles Repowering – also die Erneuerung der bestehenden Anlagen – zu ermöglichen und entsprechend dem Urteil zu genehmigen. Das wäre ein deutliches Signal, den vielen Worten endlich Taten für mehr Klimaschutz folgen zu lassen.

Der Hamburger Vorstandsvorsitzende Dr. Axel Röpke ergänzt: „Juristisch bestätigt das Urteil, was wir als Windbranche und Fachleute schon seit längerem vertreten und fordern: Eine pauschale Höhenbegrenzung im Flächennutzungsplan ist nicht nur unzeitgemäss, sie hat auf das Repowering auch eine erdrosselnde Wirkung und muss hinter Zielen wie Energiesicherheit und Klimaschutz zurücktreten. Hamburg muss jetzt die Verwaltung anweisen, die Höhenbegrenzung nicht weiter zur Voraussetzung einer Genehmigung zu machen.“

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig ist hier online.

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