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Die Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft stehen vor der Tür. Grund genug, einer alten Tradition folgend, die Parteien zu den für unsere Branche wichtigen Themen zu befragen. Üblicherweise senden wir den Parteien unsere Fragen per Mail und erhalten die Antworten auf dem selben Wege zurück. Das hat in den letzten Jahren gut geklappt, aber in diesem Jahr haben sich CDU, SPD, GRÜNE, LINKE und FDP auf die Beantwortung via einer Plattform verständigt. Dies hatte seine Tücken, denn eine Beantwortung innerhalb der von uns gesetzten Frist hat nur die AfD geschafft – „klassisch“ per Mail. CDU, GRÜNE und LINKE hatten mit den Tücken des neuen Systems inhaltlich, wie auch organisatorisch zu kämpfen und kamen erst deutlich später ins Ziel. Von der SPD kamen die Antworten erst kurz vor Weihnachten. Funkstille leider bei der Hamburger FDP. (Update: Die FDP hat die Antworten erst am 13. Januar nachgeliefert und sind nun unten nachgetragen.)

Inhaltlich unterstützen vor allem die Grünen Hamburg, DIE LINKE und die SPD grundsätzlich die Forderungen zum Ausbau der Wind- und Solarenergie in Hamburg, wie die  Befragung des BWE-Hamburg zu den Zielen der Hamburger Parteien für die kommende Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 zeigt. Mit größeren Abstrichen bzw. Einschränkungen ist auch die CDU für mehr Erneuerbare Energie.

Die AfD hingegen stellt ihren Antworten voran, dass „das Klima (ist) per se nicht schutzfähig“ sei und sie den „Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung und den Klimaplan des Hamburger Senats sowie Dekarbonisierungsmaßnahmen“ ablehnt. Da die AfD entgegen der wissenschaftlichen Erkenntnis der Auffassung ist, das „Die Dekarbonisierung, d.h. der Verzicht auf Kernkraft, Kohle, Öl und Gas (als Brückentechnologien) in Deutschland (…) eine vom Menschen gemachte „Klimakatastrophe” nicht beeinflussen“ kann und es Klimaschwankungen schon immer gab, fallen die Antworten entsprechend aus. Wer den Klimawandel leugnet sieht natürlich auch unsere Branche kritisch und lehnt erneuerbare Energien ab.

Die beiden frisch gewählten BWE-Landesvorsitzenden Dr. Axel Röpke und Jens Heidorn: „Die Ergebnisse unserer Befragung zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Hamburg sind wenig überraschend. Die Unterstützung von DIE LINKE, GRÜNEN und SPD begrüßen wir. Allerdings müssen wir auch feststellen, dass bei dem Themenfeld Flächenausweisung  sowie einer deutlich schnelleren Bearbeitung von Anträgen hin zur Genehmigung die Grünen als Teil des gemeinsamen Senats mit der SPD noch einiges schuldig bleiben. Leider antwortet die SPD in Frage 4 nicht zu den Solarfreiflächenanlagen innerhalb bestehender Windeignungsgebiete.“

Weiter stellen Röpke und Heidorn fest: „Die beiden Parteien sprechen sich auch für beschleunigte Verfahren zugunsten der Erneuerbaren Energien aus. DIE LINKE betont, dass dies nicht zum Nachteil für die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung werden darf. Auch die Grünen treten für Beteiligungsmöglichkeiten ein. Während die CDU zwar einen Ausbau in Hamburg grundsätzlich begrüßt, wird aber darauf verwiesen, insbesondere in den Nachbar-Bundeslandern Flächen nutzen zu wollen. Bei den Genehmigungsverfahren will die CDU mit Einschränkungen bei der Verbandsklage sogar Beteiligungrechte für Umwelt- und Klimasschutzverbände einschränken.“

In weiteren Fragen geht es um die sogenannte Sektorenkopplung, um den Ausbau der (erneuerbaren) Wasserstoffwirtschaft und die Bereiche Mobilität und Wärmewende sowie um notwendige Speichermöglichkeiten, Beispiel Pumpspeicherwerk Geesthacht. Siehe dazu die folgende Übersicht der Fragen und der jeweiligen Antworten.

BWE Landesverband Hamburg fragt – Parteien antworten:

  • AfD: Die AfD lehnt weitere Windenergieanlagenstandorte in Hamburg konsequent ab. Windkraftanlagen wirken sich schädlich auf die Umwelt aus, verändern das Landschaftsbild. Ihr ökonomischer Nutzen ist unzureichend. Sie rechnen sich nur durch Subventionen. Insbesondere ist der Nutzen während der Dunkelflauten höchst problematisch. Windenergieanlagen rücken immer weiter an die Wohnbebauung heran. Bis zu 150 m hohe kleine Anlagen rechnen sich nicht mehr. Rentable Anlagen, die bis zu 250 m hoch sind (wie der Hamburger Fernsehturm) sind auch in den Außengebieten unzumutbar. Die AfD sieht keinen substanziellen Beitrag von Windenergie zur Energiesicherheit in Hamburg. Stattdessen setzt die AfD auf einen energiepolitischen Mix, der konventionelle und moderne Technologien vereinbart. Dies umfasst einen stärkeren Fokus auf technologische Innovationen, effizientere Energienutzung und die Erforschung alternativer Technologien wie Kernenergie. Im Übrigen sind bereits heute die Mittelspannungsleitungen (110 kv) in der Umgebung zu 230 % ausgelastet. Weitere Einspeisung ist erst mit dem Neubau von Leitungen möglich. (Anmerkung des BWE: 110 kV sind Hochspannungsleitungen, die in Hamburg nicht durch Einspeisung erneuerbarer Energien ausgelastet sind.)
  • Bündnis 90 / Die Grünen: In Vereinbarkeit mit Naturschutzbelangen treiben wir den Ausbau der Windenergie im Hafen, in anderen Industriegebieten sowie in den Bezirken voran. Hamburg wird als Stadtstaat zwar keine Schlüsselrolle im Ausbau der Windenergie einnehmen, jedoch trägt jedes zusätzliche Megawatt vor Ort installierter Windenergie zu lokaler Wertschöpfung, günstigeren Strompreisen, gesteigerter Energiesicherheit und sinkenden Stromnetzkosten bei. Aus diesem Grund machen wir beim Windkraftausbau nicht nur „irgendwie mit“, sondern treiben ihn als Partei – in der EU, im Bund und auch in Hamburg – aktiv voran. Damit dieser Ausbau auch vonseiten der Anwohner*innen Rückenwind erfährt, hat die Grüne Bürgerschaftsfraktion die BUKEA zudem mit der Prüfung eines Bürgerenergiegesetzes beauftragt, mit dem Anwohnende strukturell an neuen Windkraftanlagen beteiligt werden sollen.
  • CDU: Der Zubau von Windenergieanlagen ist ein wichtiger Baustein für das Ziel einer CO2-neutralen Energieversorgung der Zukunft, den wir grundsätzliche befürworten. Allerdings muss dies vorrangig in Gebieten geschehen, in denen eine ausreichende Abstandseinhaltung gewährleistet werden kann. Zu bedenken bleibt aber, dass für den Stadtstaat Hamburg der durch WEA erzeugte Strom aufgrund des geringen Flächenpotenzials jedoch auch zukünftig nur einen untergeordneten Anteil an der Gesamtstromerzeugung beitragen wird. Die Mitte September vorstellten Windenergiegebiete sehen wir mitunter sehr kritisch.
  • Die Linke: Ja. Wir glauben, dass in Hamburg Platz für einen Zubau, bzw. ein konsequentes Repowering ist. Die im September vorgeschlagenen Flächen von der BSW und der BUKEA sind unserer Ansicht für diesen Zweck weitgehend ungeeignet. Es handelt sich um eine Verhinderungsplanung, die lediglich den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aber unbrauchbar ist, wenn Windenergie in Hamburg ausgebaut werden soll.
  • FDP: Die FDP Hamburg befürwortet neue Standorte für Wind-Energie sowohl im Hafen als auch im Außengebiet. Die vorgeschlagenen Wind-Energie Gebiete finden grundsätzlich unsere Zustimmung. Allerdings sind die Vorschläge noch auf einem sehr pauschalen Niveau.
  • SPD: Ja. Wir werden Unternehmen darin unterstützen, selbst Windenergieanlagen für ihren Stromverbrauch zu errichten, insbesondere im Hafen und auf Industrie- und Gewerbegebieten. Das derzeitige Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Windenergiegebieten unterstützen wir als SPD. Wir begrüßen das angestoßene Verfahren der Behörden. Dabei werden über die Mindestvorgaben zu Beteiligungsart und -umfang in einem Bauleitplanverfahren hinaus wichtige Beteiligungsformate der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, sowie auch die frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und Umlandgemeinden angestoßen.

  • AfD: Nein. Die AfD sieht keinen substantiellen Nutzen der Windenergie für Hamburg. Wir setzen uns für eine energiepolitische Strategie ein, die auf technologischer Vielfalt und wirtschaftlichen Effizienz basiert. Wir plädieren für die Förderung effizienterer und umweltfreundlicherer Energietechnologien anstelle des alleinigen Fokus auf wetterabhängiger Stromerzeugung aus Wind und Solar. Wir fordern eine umsichtige und ausgewogene Energiepolitik, die langfristig nachhaltig und tragfähig ist.
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Noch im November 2023 hat der Senat in der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans für den Ausbau der Windkraft lediglich die verbindlichen Vorgaben des Bundesgesetzgebers aufgegriffen, also 0,25 Prozent Flächenausweisung bis 2027 und 0,5 Prozent bis 2032. Im Juni 2024 hat die Grüne Bürgerschaftsfraktion mit der Drucksache 22/15655 den Senat erfolgreich dazu aufgefordert, bereits 2027 das 0,5-Prozent-Ziel zu erreichen. Mit dieser Beschleunigung konnte unsere Grüne Bürgerschaftsfraktion nicht nur zum Klimaschutz und der Stärkung der erneuerbaren Energiewirtschaft beitragen, sondern auch Planungssicherheit schaffen und der städtischen Verwaltung unnötige Doppelarbeit ersparen. Wir unterstützen das 0,5-Prozent-Ziel bis 2027 also nicht nur, sondern haben es als Hamburger Grüne überhaupt erst  ermöglicht und aktiv vorangetrieben.
  • CDU: Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, die nicht ausreichenden Flächen in Hamburg durch Verträge mit anderen Bundesländern zu kompensieren. Es ist dagegen nicht sinnvoll, dass ein Stadtstaat wie Hamburg mit seinen begrenzten Flächen dogmatisch an den Vorgaben des Bundes festhält.
  • Die Linke: Grundsätzlich begrüßen wir eine frühestmögliche Klarheit bezüglich der Ausweisung der Eignungsgebiete. Angesichts der Planungs- und Genehmigungszeiträume gibt es hier die Möglichkeit früher in die Umsetzung kommen zu können. Das darf aber nicht auf Kosten der Beteiligung an dem Verfahren passieren.
  • FDP: Wir unterstützen das Flächenziel von 0,5 %. Allerdings glauben wir nicht, dass es bis 2027 zu erreichen sein wird. Grund dafür sind viel zu lange Genehmigung und Planungsverfahren.
  • SPD: Ja. Hamburg leistet als Stadtstaat seinen Beitrag, damit 80 % des bundesweiten Stromverbrauchs bis 2030 aus regenerativen Energien kommt. Dafür werden wir unsere Windausbauziele bereits früher  erreichen und bis spätestens 2027 ausreichend Flächen für Windenergieanlagen ausweisen. Damit setzen wir uns für eine beschleunigte Erreichung der nach Windenergieflächenbedarfsgesetz die bundesrechtlich vorgegebenen Flächenbeitragsziele (0,25 Prozent der Landesfläche bis 31. Dezember 2027, 0,5 Prozent der Landesfläche bis 31. Dezember 2032) ein. Dies ist auch im Interesse von Planungsbeschleunigung, da nur ein Planänderungsverfahren notwendig ist.
  • AfD: Die AfD unterstützt die Notwendigkeit schneller Genehmigungsverfahren nur dann, wenn sie in Einklang mit umweltpolitischen und gesellschaftlichen Prinzipien stehen. Effizienz ist wichtig, doch darf sie nicht zulasten der sorgfältigen Prüfung und Risikobewertung gehen. Wir befürworten eine Entbürokratisierung in Bereichen, wo sie sinnvoll umgesetzt werden kann. Durch die Reduktion unnötiger bürokratischer Auflagen können Planungs- und Bauprozesse effizienter werden. Die Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards dürfen aber nicht untergraben werden. Die Qualität und die langfristige Nachhaltigkeit dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Die AfD betont die Wichtigkeit der Einbeziehung der Bürger.
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Antwort GRÜNE: Das grün geführte BMWK hat erhebliche Vereinfachungen im Baurecht und der Bauleitplanung verabschiedet. Weitere Vereinfachungen wurden bei Netzanschlussprozessen vorgenommen und wären bei einer Fortsetzung der Ampelregierung auch fortgeführt worden. Auch die Ausweisung von Windvorrangflächen geht auf das Konto der Grünen und geschieht derzeit dank Windenergieflächenbedarfsgesetz in allen Bundesländern, nicht nur in Hamburg. Trotz der beachtlichen Fortschritte: Weitere Vereinfachungen sind weiterhin nötig, etwa bei der unkomplizierten Genehmigung von Schwerlasttransporten, denen sich andere Parteien bisher leider in den Weg stellen. Wir setzen uns unvermindert und entschieden für den Abbau von unnötigen Hindernissen der Energiewende ein und sind hier auch offen für weitere Vorschläge aus der Branche.
  • CDU: Die CDU spricht sich seit langer Zeit grundsätzlich für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren verschiedenster Infrastrukturprojekte aus. Denkbar wären Stichtagsregelungen und eine Einschränkung des Verbandsklagerechts, um jahrelangen Verzögerungen durch Klagen entgegenzuwirken. Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren müssten konsequent digitalisiert und, wo dies möglich sei, auch automatisiert werden.
  • Die Linke: Die Genehmigungsverfahren innerhalb der Behörden sind eindeutig zu lang und müssen beschleunigt werden. Hier bieten sich in Bezug auf Standardisierung und Digitalisierung nach unserer Auffassung erhebliche Potentiale. Insbesondere das Ping-Pong-Spiel zwischen Behörde und Antragsteller muss verhindert werden. Die Beteiligungsmechanismen im Rahmen der Genehmigungsverfahren möchten wir erhalten. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Akzeptanz Erneuerbarer Energien und unseres Erachtens nicht die Ursache für die Länge der Verfahren.
  • FDP: Die Verfahren müssen vereinfacht werden, indem die Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken klar geregelt und getrennt werden. Zudem muss der gesamte Prozess vollständig digitalisiert sein. Wir treten ebenfalls dafür ein, dass Verbandsklagerecht zur reformieren, damit Genehmigungsverfahren nicht unnötig verzögert werden können.
  • SPD: Das Leben in Hamburg soll mit uns einfacher werden. Als Hamburger SPD unterstützen wir den von der SPD-geführten Bundesregierung eingeführten Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und  Umsetzungsbeschleunigung. Hamburg hat am 14. Juni 2024 im Bundesrat dem „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz“ zugestimmt. Damit wurde die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes („BImSchG“) endgültig beschlossen. Neben der konsequenten Umsetzung des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit dem Bund richten wir im Sinne unserer Beschleunigungsoffensive eine Task Force Industrie ein, um Genehmigungsverfahren unter Beteiligung von Industrieunternehmen auf Beschleunigungspotentiale hin zu überprüfen. Mit
    einem umfangreichen Normenscreening, das Vorgaben und Gesetze auf den Prüfstand stellt und einem gemeinsamen Praxis-Check, mit dem Auswirkungen für Unternehmen und Bürger*innen geprüft werden, stellen wir sicher, dass keine unnötigen Bürokratielasten neu entstehen. Gesetzliche Vorgaben sollen entschlackt werden. Genehmigungsverfahren für Bürger*innen und Wirtschaft einfacher und vor allem digitalisiert werden. Um Anregungen der Hamburger*innen aufzugreifen werden wir ein Bürgerpanel „Einfach.Leben“ organisieren. Alle guten und machbaren Ideen, um das Leben in der Stadt zu vereinfachen, sind willkommen!
  • AfD: Die AfD steht dem Bau von Solaranlagen kritisch gegenüber. Die Partei sieht den Fokus auf großflächige Solaranlagen als potenziell problematisch hinsichtlich des Landschaftsverbrauchs und der ökologischen Auswirkungen. Wir betonen die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Effizienz solcher Projekte. Es sollte sichergestellt werden, dass die Investitionen in Solarfreiflächenanlagen zu einer messbaren Verbesserung der Energieproduktion führen und nicht zu neuen wirtschaftlichen Lasten für die Steuerzahler werden.
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Wir befürworten und forcieren den Ausbau der Solarenergie. Ob Dachflächen, Parkplätze, Agrarflächen oder Freiflächen – die Grüne Bürgerschaftsfraktion hat in dieser Legislatur wirksame und weitreichende Gesetze verabschiedet und Hamburg so zur Umsetzung des Solarausbaus bewegt. Diesbezüglich begrüßen wir die breit legitimierte und fachlich überzeugende Solarstrategie der BUKEA, welche zeitnah veröffentlicht wird und der Energiewende in unserer Stadt starken Schub verleihen wird. Kein Bereich der Solarenergie bleibt darin außer Acht, prioritär sollen jedoch bereits bebaute und genutzte Flächen wie z.B. Dachflächen oder Parkplätze mit PV belegt und innovative Agri-PV-Konzepte verwirklicht werden. Weil wir alle Potenziale nutzen sollten, wollen wir auf geeigneten Flächen auch Freiflächen-PV in Hamburg ermöglichen.
  • CDU: Der Ausbau der Windenergie muss stets mit Augenmaß erfolgen. Das ist nur möglich, wenn Betroffene bzw. Anlieger frühzeitig einbezogen werden und auf deren Interessen Rücksicht genommen wird. So bedarf es eines Mindestabstands zur Wohnbebauung von 800 Metern und einer Planung auf Basis eines ergebnisoffenen Dialogs mit den Betroffenen. All das muss sichergestellt sein, bevor es zu entsprechenden Änderungen kommt.
  • Die Linke: Wir begrüßen grundsätzlich die Nutzung der ausgewiesenen Flächen auch für den Bau von Solarfreiflächenanlagen. Da dies vor allem knappe Flächen der Landwirtschaft betrifft, wollen wir eine duale Nutzung als Agri-PV-Flächen sicherstellen. Dazu erwarten wir ein positives Ergebnis von entsprechenden Pilotprojekten, z.B. auch am Kompetenzzentrum Gartenbau.
  • FDP: Wir befürworten den Bau von Solarfreiflächenanlagen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese sich auch wirtschaftlich tragen. Der einfachste Weg besteht darin, diese Anlagen in die bestehenden Bebauungspläne als zulässige Bebauung zu integrieren, anstatt noch mehr neue Vorschriften und Pläne zu schaffen.
  • SPD: In einem Stadtstaat mit stark konkurrierenden Flächenkonkurrenzen ist eine Multicodierung von Flächen (z.B. Parken und Solar, Gebäude und Solar) von hoher Bedeutung. Als erstes Bundesland hat Hamburg eine ausgewogene und effektive Photovoltaik-Pflicht gesetzlich verankert. Zudem werden wir eine Solardachoffensive starten und uns für ein Mieterstrommodell einsetzen, von dem alle Hamburger Einwohner:innen auch finanziell profitieren können. Seit 2024 müssen über neuen Stellplätzen Solarmodule installiert werden. Auch wenn bestehende Parkplätze erweitert werden, sind Photovoltaikanlagen Pflicht. Die Pflicht gilt für alle offenen Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellflächen. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz sieht vor, dass mindestens 40 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche mit
    Photovoltaikmodulen überdacht werden müssen. Wenn gleichzeitig neben dem Parkplatz ein neues Gebäude entsteht, kann die PV-Anlage alternativ auch auf dem Dach oder an der Gebäudehülle montiert werden. In diesem Fall müssen jedoch ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Insbesondere auf belasteten oder bislang nicht nutzbaren Flächen können in einem dicht besiedelten Stadtstaat großflächige Solarthermie-Anlagen ressourcenschonend (Wärme-)energie erzeugen. Im Rahmen der B-Planaufstellung nutzt Hamburg bereits Solar-Festsetzungen.
  • AfD: Die AfD legt großen Wert auf eine technologieoffene Energiepolitik. Für die Partei ist es essenziell, dass in Forschung und Entwicklung investiert wird, um die Effizienz bestehender Technologien zu steigern und neue Ansätze zu entdecken. Energie ist physikalisch nicht erneuerbar, sondern wird immer nur von einer Form in eine andere umgewandelt. Der Gebrauch der Begriffe „grüner Strom“ und „grüner Wasserstoff“ ist unpräzise. Die Produktion von Wasserstoff ist kostenintensiv und wirtschaftlich unrentabel. Der Elektrolyseprozess, der notwendig ist, um Wasserstoff aus Wasser zu gewinnen, erfordert große Mengen an Energie. Wasserstoff weist, bezogen auf sein Volumen, nur eine geringe Energiedichte auf. Sein Umgang birgt technische Schwierigkeiten, die beträchtliche Investitionen erforderlich machen. Die gegenwärtigen und auch zukünftigen Kosten der Wasserstoffproduktion halten einer Kosten-Nutzen-Abwägung deshalb nicht stand. Zusammengefasst stehen den möglichen theoretischen Vorteilen der Wasserstofftechnologie erhebliche Kosten und technische Herausforderungen entgegen, die ihre Rentabilität in Frage stellen.
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Kurzgesagt: voll und ganz! Ausführlicher: Der Kohleausstieg und die Transformation der Kohlekraftwerke zu Wasserstoff-Hubs und erneuerbaren Energieparks; der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme; die Förderung für energetische Gebäudesanierung und Wärmepumpen; der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit Kernnetz und Großelektrolyseur; die städtische Antriebswende bei Bussen, Taxen und Fähren sowie deren Ermöglichung bei PKW, LKW, Schiffen und Flugzeugen; der Ausbau von E-Ladesäulen; der Ausbau und der günstige – für Schüler*innen kostenlose – Zugang zum öffentlichen
    Nahverkehr – diese nicht erschöpfende Liste an Projekten der Energiewende wurde von uns Grünen aktiv angestoßen und wird von uns umgesetzt. Mit diesen Entwicklungen geht ein steigender Elektrizitätsbedarf einher, weshalb wir uns umso mehr für mindestens 80% erneuerbaren Strom bis 2030 sowie eine vollumfängliche Sektorenkopplung einsetzen.
  • CDU: Für ein klimaneutrales Energiesystem müssen die Sektoren gekoppelt und zusammen gedacht werden. Dies betrifft zum einen die Ausgestaltung und das Zusammenspiel von Strom-, Wärme- und Gasnetzen. Hierbei bedarf es auch optimale Speicheroptionen. Auf der kleineren Ebene unterstützen wir Maßnahmen, wie den Umstieg auf Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge. Verbote lehnen wir jedoch ab und setzen stattdessen auf Technologieoffenheit.
  • Die Linke: In beiden Bereichen begrüßen wir die Nutzung grünen Stroms, um die Wärmwende und die Wasserstoffproduktion zu unterstützen. Wir betonen in diesem Zusammenhang aber auch, dass wir eine deutliche Effizienzsteigerung der eingesetzten Energie brauchen, denn die auf dem Tisch liegenden Zahlen zum Energiebedarf und die der geplanten Kapazitäten laufen weit auseinander.
  • FDP: Die FDP spricht sich seit je her für die Sektoren Kopplung aus. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder angemahnt, dass Hamburg hier viel zu langsam ist. Insofern unterstützen wir auch entsprechende Projekte. Wichtig ist auch hier, dass diese Projekte auf absehbare Zeit auch wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen können und nicht dauernd von Subventionen abhängig sind.
  • SPD: Die SPD Hamburg und die Hamburgische Bürgerschaft haben seit 2020 zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und die Sektorenkopplung voranzutreiben.
    Ein zentrales Instrument ist das Hamburger Klimaschutzgesetz, das unter anderem die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung vorschreibt. Die Sektorenkopplung, also die Integration von Strom, Wärme und Mobilität, wird aktiv gefördert. Beispielsweise investiert Hamburg in Power-to-Heat-Anlagen, die überschüssigen Strom aus Wind und Sonne in Wärme umwandeln. Zudem wird Hamburg als Wasserstoff-Drehkreuz ausgebaut. Projekte wie der Bau eines 100-Megawatt-Elektrolyseurs auf dem
    Gelände des ehemaligen Kohlekraftwerks Moorburg sollen grünen Wasserstoff produzieren und die Dekarbonisierung der Industrie unterstützen. Die SPD Hamburg unterstützt diese Projekte und die dafür erforderliche Strombereitstellung, um die Energiewende und den Klimaschutz voranzutreiben. Ein weiterer zentraler Baustein für die Sektorenkopplung sind Forschungsprojekte wie NEW 4.0 und das Reallabor. Diese Projekte haben wichtige Erkenntnisse darüber geliefert, wie die Integration erneuerbarer Energien in alle Sektoren effizient gestaltet werden kann. Wir wollen diese Ergebnisse in Hamburg konsequent umsetzen, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Auch auf Bundesebene setzen wir uns aktiv für die Weiterentwicklung und Finanzierung solcher Vorhaben ein. Die SPD Hamburg unterstützt diese Projekte und die dafür erforderliche Strombereitstellung nachdrücklich, um die Energiewende und den Klimaschutz mit aller Kraft voranzubringen.
  • AfD: Die AfD wendet sich gegen planwirtschaftliche Eingriffe in den Strommarkt. Eine Mengenförderung stabilisiert lediglich die Einnahmen bzw. Subventionen, nicht jedoch die zu gewährleistende Netzstabilität. Der Fokus muss auf der Bereitstellung preisgünstiger Energie liegen.
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Wie die Fraunhofer Institute IEE und ISE bereits 2021 herausstellten, wird es auch bei optimalem Ausbau flexibler Stromabnehmer an mehreren hundert Stunden pro Jahr zu einer Überproduktion erneuerbarer Energieerzeugung und somit – unter der aktuellen Regulatorik – zu negativen Strompreisen kommen. Wir erkennen dies als grundlegendes Problem an, welches sich jedoch regulatorisch lösen lässt. Wir stimmen zu, dass es einer Umstellung auf ein Mengenmodell bedarf und unterstützen dies aktiv.
  • CDU: Mit dem voranschreitenden Ausbau nehmen auch die Zeiten von Strompreisen um null und unter null Euro zu und damit die Differenzkosten für den EEG-Zuschlag. Die bestehende Förderstruktur sollte daher reformiert werden. Denkbar wäre somit eine Umstellung der bisherigen Zeitförderung auf eine Mengenförderung, die zudem zu einer Senkung der Differenzkosten führen würde. Eine Rückkehr zur EEG-Umlage bei den Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern lehnen wir dagegen ab.
  • Die Linke: Auch aufgrund des schleppenden Netzausbaus sehen wir ebenfalls die Notwendigkeit, schrittweise eine Standortkomponente in das EEG zu integrieren, um netzdienliche Investitionen stärker anzureizen. Dies wird im Grundsatz mit § 51 EEG adressiert. Allerdings könnte der Umfang negativer Strompreise künftig zunehmen, was die Wirtschaftlichkeit von Anlagen gefährden könnte. Die nicht vergüteten Strommengen sollten darum entsprechend einem Marktmengenmodell nach dem Ende der bislang 20-jährigen Vergütungszeit hinten angehängt und vergütet werden. Der Zinseffekt würde weiterhin eine gewisse Lenkungswirkung entfalten.
  • FDP: Die FDP spricht sich schon immer für eine Änderung des Strommarkt-Designs aus. Ziel ist dabei ein funktionierender Markt nach marktwirtschaftlichen Regeln und so weit wie möglich, ohne staatliche Vorgaben und Eingriffe.
  • SPD: Die SPD-geführte Bundesregierung hat im August 2024 das Optionenpapier „Strommarktdesign der Zukunft“ veröffentlicht, das verschiedene Ansätze zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 2027 diskutiert. Ein zentrales Thema ist die Einführung eines Fördersystems mit einem sogenannten „Claw-Back“-Mechanismus, bei dem Einnahmen, die über den Förderbedarf hinausgehen,
    zurückgeführt werden sollen. Die SPD Hamburg unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, das Strommarktdesign an die Erfordernisse einer klimaneutralen Energieversorgung anzupassen. Gleichzeitig betont sie die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird die Einführung eines Mengenmodells als mögliche Lösung angesehen, um Investitionssicherheit zu bieten und den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben. Die SPD Hamburg wird sich daher aktiv in die weiteren Diskussionen einbringen und darauf hinwirken, dass die geplanten Änderungen im Strommarktdesign sowohl den Zielen der Energiewende als auch den wirtschaftlichen Interessen der Projektentwickler gerecht werden.
  • AfD: Die AfD betrachtet verbindliche Beteiligungsmodelle in Hamburg grundsätzlich mit Skepsis. Sie setzen Fehlallokationen. Der wirtschaftliche Prozess und die individuelle Entscheidungsfreiheit wird beeinträchtigt.
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Verbindliche Beteiligungsmodelle für neue Windenergieanlagen steigern die Akzeptanz bei den Anwohner*innen, sind besonders demokratisch und erlauben die Teilhabe an lokaler Wertschöpfung. Sie entsprechen unserer Vision von geteiltem, nachhaltigem Wohlstand, weshalb wir sie sehr begrüßen. Die genaue Ausgestaltung ist für uns allerdings zu großen Teilen offen, hier warten wir u.a. eine laufende Prüfung durch die BUKEA ab. Wichtige Dimensionen für die Beurteilung sind geringe Hürden zur Beteiligung sowie synergetische Vorteile für möglichst alle Stakeholder*innen.
  • CDU: Eine verbindliche Beteiligung ist unserer Meinung nach kritisch zu sehen.
  • Die Linke: Die Linke favorisiert eine solide und verbindliche finanzielle Beteiligung von Standortkommunen. Die derzeitigen Regelungen im EEG sind zu schwach, um dauerhaft die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewährleisten. Unser Vorschlag: Kommunen bekommen einen staatlichen Bonus von 25.000 Euro pro Megawatt gebauten Windrad oder gebauter PV-Großflächenanlage direkt in die Gemeindekasse, sowohl für Bestands- als auch für Neuanlagen oder Repowering. Das Geld muss in Hamburg dann den betroffenen Bezirken zur Verfügung gestellt werden. So profitiert die lokale Bevölkerung direkt vom Ausbau der Erneuerbaren Energien. Zusätzlich wollen wir die im Erneuerbaren-Energie-Gesetz als Kann-Bestimmung festgelegten Zahlungen von Betreibern von Wind- und Solaranlagen an Standortkommunen verpflichtend machen, auf Bestandsanlagen ausdehnen und von 0,2 Cent auf 0,5 Cent je kWh eingespeiste Strommenge erhöhen.
  • FDP: Die FDP ist nicht dafür, das Beteiligungsmöglichkeiten immer und ausnahmslos verbindlich sein müssen. Ob solche Modelle Sinn machen, hängt immer von den Gegebenheiten vor Ort in den Kommunen ab. Die Menschen und die Politik dort können das am besten selber entscheiden.
  • SPD: Die SPD Hamburg befürwortet verbindliche Beteiligungsmodelle beim Ausbau der Windkraft. Dafür setzen wir insbesondere auf finanzielle Beteiligung von Bürgern am Windkraftausbau. Daher ist ein zentrales Anliegen die Förderung von Bürgerenergieprojekten. Im Juli 2024 brachte die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen einen Antrag für ein Bürgerenergiegesetz in die Hamburgische Bürgerschaft ein. Dieses Gesetz soll es Anwohner:innen ermöglichen, sich finanziell und organisatorisch am Ausbau von Windparks in ihrer Nachbarschaft zu beteiligen und so direkt von der vor Ort produzierten erneuerbaren
    Energie zu profitieren. Hier können wir uns sowohl finanzielle Ausschüttungen und Gewinnbeteiligungen als auch vergünstigte Strompreise für Nachbarschaften vorstellen. In der Vergangenheit gab es bereits gute Beispiele in Harburg und Bergedorf für Beteiligungsprojekte. Nun muss dies der Standard in Hamburg werden. Zudem setzt sich die SPD für eine professionelle Bürgerbeteiligung auf Bezirksebene ein, um bei der Ausweisung neuer Potentialgebiete die Bevölkerung mitzunehmen. Im Rahmen der Haushaltspläne 2023/24 wurde die Entwicklung solcher Beteiligungsstrukturen unterstützt, um die Mitgestaltung der Bürger:innen in ihren Stadtteilen zu stärken. Neben einer allgemeinen, Hamburg weiten Beteiligung von Stakeholdern wurde daher bereits eine zusätzliche Bürgerbeteiligung in HH-Bergedorf gestartet.
  • AfD: Das Pumpspeicherwerk ist im Gegensatz zu Windkraftanlagen kaltstartfähig. Damit ist es im Falle eines Blackouts ein essentieller Bestandteil der regionalen Energieinfrastruktur sowie der nationalen Sicherheit.
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Weil wir als Grüne das Interesse am PSW Geesthacht teilen, haben wir die damaligen Verhandlungen mit Vattenfall zur Übernahme aktiv unterstützt – leider ließ sich aber keine Einigung erzielen. Hinzu kamen Probleme mit schwer belasteten Sedimentablagerungen. Wir bemühen uns dennoch weiterhin um eine Einigung für das PSW sowie darum, Antworten auf (umwelt-)technische Probleme zu finden. Um erneuerbare Energien nicht abregeln zu müssen, bilden auch zwei neu errichtete Power-to-Heat-Anlagen einen Baustein: die in Betrieb befindliche Anlage in Wedel sowie die Anlage im Energiepark
    Hafen, welcher 2025/26 in Betrieb geht. Weitere wachsende Potenziale zur Aufnahme von Erzeugungsspitzen liegen in der E-Mobilität und in Wärmepumpen. Auch die Stromspeicherstrategie des grün geführten Bundeswirtschaftsministeriums von Dezember 2023 legt wichtige Maßnahmen für die Aufnahme von Überschussstrom fest. Die Thematik Abregelungen zu vermeiden, erschöpft sich für uns Grüne nicht im PSW Geesthacht.
  • CDU: Das Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht liegt im Zuständigkeitsbereich von Schleswig-Holstein. Zu unterschiedlichsten Themen befinden wir uns mit den entsprechenden Kollegen im ständigen Austausch, so auch zur Energieversorgung. Ob und wann das Pumpspeicherkraftwerk wieder in Betrieb genommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht von uns beantwortet werden.
  • Die Linke: Das Pumpspeicherkraftwerk stellt einen wichtigen Zwischenspeicher für grünen Strom dar und ist schon heute verfügbar. Wir haben den Versuch Hamburgs begrüßt das Pumpspeicherwerk von Vattenfall zu kaufen. Leider sind die Verhandlungen vor mehreren Jahren von Vattenfall eingefroren worden. Wir setzen uns für einen Neustart der Verhandlungen ein und setzen auf ein mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung abgestimmtes Vorgehen.
  • FDP: Zu dieser sehr speziellen und lokalen Frage haben wir keine programmatische Aussage in unserem Wahlprogramm.
  • SPD: Die SPD Hamburg erkennt die Bedeutung des Pumpspeicherkraftwerks (PSW) Geesthacht für die Energiewende und die Stabilisierung des Stromnetzes. Die direkte Verbindung des PSW über eine 110-kV-Leitung mit den Hamburger Windparks in Altengamme und Curslack bietet die Möglichkeit, überschüssige Windenergie effizient zu speichern und das Abregeln von Windenergieanlagen (WEA) bei negativen Strompreisen zu vermeiden. Denn eine verstärkte Nutzung von Speichertechnologien tragen zur Flexibilität im Stromnetz bei. Technologien wie Pumpspeicherkraftwerke sind in Zeiten von Überschüssen bei erneuerbaren Energien, wie etwa Wind- oder Solarstrom, von großer Bedeutung, um die Energie in Zeiten von Bedarfsspitzen wieder verfügbar zu machen. Eine steuerliche Ungleichbehandlung von Pumpspeicherkraftwerken im Vergleich zu anderen Energiespeichertechnologien stellt ein Hindernis für deren wirtschaftlichen Betrieb dar. Deshalb setzt sich die SPD dafür ein, dass diese Ungleichbehandlung beseitigt wird. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für den Betrieb solcher Speichertechnologien zu verbessern, damit sie einen größeren Beitrag zur Energiewende leisten können. Zusätzlich zu steuerlichen Anpassungen fordert die SPD auch eine stärkere Förderung von Infrastrukturprojekten im Bereich der Energiespeicherung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Flexibilität des Stromnetzes zu erhöhen. Grundsätzlich unterstützen wir daher die notwendige Reaktivierung derartiger Zwischenspeichertechnologien, damit die Energiewende gelingen kann. Jedoch können Betreiber auf einem freien Energiemarkt nicht gezwungen werden, solche Maßnahmen zu ergreifen und diese Anlagen wieder In Betrieb zu nehmen. Hier müssen Gespräche zwischen den Marktteilnehmern geführt werden, bei denen wir jedoch gerne unterstützen.