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Es bleibt dabei: Die Bürgerschaftswahlen in Hamburg werden am 2. März 2025 stattfinden. Der Hamburger Landesverband vom Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) hat aus diesem Anlass einen Fragenkatalog an die bislang in der Bürgerschaft vertretenen Parteien geschickt, die sogenannten Wahlprüfsteine. Diese Fragen finden Sie gleich unten auf dieser Seite.
Damit wollen wir im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien direkt von den Parteien erfahren, wie diese sich die weiteren Schritte für mehr Windenergie, für weniger CO₂-Emissionen und für den Ausbau der Versorgungsstrukturen im Bereich der erneuerbaren Energiewende vorstellen. Im Fragenkatalog enthalten sind auch Themen wie die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder zur Wasserstofferzeugung und zur Wärmewende.
Die in der Bürgerschaft vertretenen demokratischen Parteien hatten sich im Sommer auf jeweilige Online-Formulare auf ihren Internetseiten verständigt, auf denen diese Wahlprüfsteine abgefragt werden können. Erste Antworten liegen bereits vor. Die Auswertung werden wir dann bis spätestens Mitte Dezember hier veröffentlichen.
Hamburg muss aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz spätestens Ende 2032 mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung ausweisen (bis Ende 2027 sind es 0,25 Prozent). Der Anteil der Stromproduktion aus Windenergieanlagen beträgt derzeit ca. 2,5 Prozent am gesamten Hamburger Strombedarf. Durch neu auszuweisende Flächen, sowie durch ein Repowering vorhandener Anlagen und den Ausbau im Hafen und in Industriegebieten, würde sich die Stromproduktion in etwa verdreifachen lassen.
Aufgrund des immer dramatischer werdenden Klimawandels, dessen Auswirkungen wir gerade wieder durch die Starkregenereignisse im Süden Deutschlands erlebten, aber auch um unabhängiger von Energieimporten zu werden, ist ein schneller Ausbau der Windenergie zwingend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund haben wir als Hamburger Landesverband des BWE folgende Fragen gestellt:
1) Befürworten Sie weitere Windenergieanlagenstandorte in Hamburg sowohl im Hafen als auch im Außengebiet der Bezirke sowie in Gewerbe- und Industriegebieten und wie bewerten Sie die Mitte September von der BSW und der BUKEA vorgeschlagenen neuen „Windenergiegebiete“?
2) Unterstützen Sie das Anliegen des amtierenden Hamburger Senats, das Flächenziel von 0,5 Prozent bereits Ende 2027 zu erreichen?
3) Für einen schnellen Ausbau braucht es auch schnelle Genehmigungsverfahren. In welcher Form unterstützt Ihre Partei diese Notwendigkeit?
4) In den bereits ausgewiesenen und in den neuen Gebieten sollte auch der Bau von Solarfreiflächenanlagen möglich sein, um die Stromproduktion zu erhöhen und zu verstetigen. Hierfür sind entsprechende Bebauungspläne erforderlich. Wie steht Ihre Partei dazu und wie wollen Sie diese ggf. umsetzen?
5) Erneuerbare Energien werden zukünftig nicht nur für die Stromversorgung benötigt sondern auch für die Sektorenkopplung. Neben der Elektromobilität betrifft dies auch die Wärmewende und die Wasserstofferzeugung. Unterstützen Sie entsprechende Projekte und die dafür erforderliche Strombereitstellung?
6) Ab 2027 wird ab der ersten Stunde negativer Strompreise keine Vergütung mehr bezahlt (§ 51 EEG). Dadurch ist die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte stark gefährdet. Hier bedarf es dringend einer Änderung des Strommarktdesigns und einer Umstellung des EEG auf ein Mengenmodell. Wie stehen Sie dazu?
7) Was halten Sie von verbindlichen Beteiligungsmodellen in Hamburg und welche Modelle favorisieren Sie ggf.?
8) Das Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht ist direkt über eine 110 KV Stromleitung mit den Hamburger Windparks in Altengamme und Curslack verbunden. Was tun Sie damit das von Vattenfall betriebene PSW in Zukunft wieder genutzt wird, damit z.B. WEA bei negativen Preisen nicht abgeregelt werden müssen?