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Auf ihrer Landesmitgliederversammlung hat Bündnis90 / Die Grünen einen Forderungs- bzw. Maßnahmenkatalog beschlossen, um den Ausbau der Windenergie in der Elbmetropole zu forcieren. Einstimmig votierten die Mitglieder für mehr Tempo beim Ausbau des erneuerbaren Windstroms, – unter Beachtung des Naturschutzes. Die Grünen sind in Hamburg mit der SPD in einer Koalition und stellen mit Jens Kerstan den Umweltsenator. Auch die SPD hatte zuletzt wiederholt mehr Tempo beim Ausbau der Windenergie in Hamburg gefordert. Viele der im jetzigen Beschluss der Grünen formulierten Punkte hatte der Hamburger Landesverband im Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) in intensiven Gesprächen mit politischen Akteuren, Fraktionen in der Bürgerschaft und auch in Gesprächen mit Senats-Vertretern bereits adressiert.

„Die Grüne-Partei und Regierungsfraktion bestätigt in ihrem Beschluss, dass bisherige rechtliche Hemmnisse für das längst überfällige Repowering der alten Windenergieanlagen hinfällig sind. Vor allem die bisherigen Höhenbegrenzungen seien durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig „nicht zulässig“, heißt es in dem Beschluss. Darauf hatten wir bereits vor einiger Zeit als Landesverband hingewiesen. Dem Urteil folgend sollte Hamburg unverzüglich Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilen, welche die bisherigen Höhenbegrenzungen im Hamburger Flächennutzungsplan überschreiten, fordern die Grünen nun vom rot-grünen Senat und dem eigenen Umweltsenator. Die Erneuerung würde die Stromerzeugung aus der Windenergie um rund das Zehnfache gegenüber den dann abzubauenden Anlagen erhöhen. Das wäre eine gute Sache für Klima und Umwelt, wenn der Senat das jetzt auch schnell umsetzt!“, stellt der Hamburger BWE-Vorstand Dr. Axel Röpke fest.

„Als Landesverband des BWE freuen wir uns, dass nun weitere wichtige Impulse für eine Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus in Hamburg auf den Weg gebracht wurden. Davon sollte eine Ermutigung für den rot-grünen Senat ausgehen, damit noch in diesem Jahr konkrete Maßnahmen für den Neubau von Windenergieanlagen im Hamburger Außenbereich, aber auch im Hafen, erfolgen. Sehr wichtig für den Klimaschutz ist auch, dass noch deutlich vor den vom Bund vorgegebenen Fristen Hamburg schon bis spätestens 2027 die geforderten Flächen für den Windenergieausbau festlegt. Die Warnungen der Klimaforscher:innen sind klar: Es ist eilig! Für die Akzeptanz und Unterstützung in der Bevölkerung ist es wichtig, dass der Ausbau der Windenergie und der Naturschutz keine Gegensätze sind,“ ergänzte Jens Heidorn, stellvertretender Hamburger BWE-Vorstand.

Die wichtigsten Punkte aus dem Beschluss der Hamburger Landesversammlung von Bündnis 90/Die Grünen auf der Mitgliederversammlung am 25.02.2023:

  1. Hamburg zieht die von der Bundespolitik im Windenergieflächenbedarfsgesetz geforderte Ausweisung von 0,5% der Landesfläche für Windenergie vor und weist diese möglichst bis zum Jahr 2027 aber weit vor dem Jahr 2032
  2. Höhenbegrenzungen Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in seinem Urteil vom 11.05.2022 eindeutig klargestellt, dass Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen in Flächennutzungsplänen nicht zulässig sind. Dem Urteil folgend soll auch Hamburg unverzüglich Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilen, welche die bisherigen Höhenbegrenzungen im Hamburger Flächennutzungsplan überschreiten.
  3. Isolierte Positivplanung Um den Ausbau der Windenergie sofort zu beschleunigen, soll in Hamburg die isolierte Positivplanung genutzt werden.
  4. Repowering von Windenergieanlagen muss in ausgewiesenen Eignungsgebieten möglich sein, auch wenn diese in unmittelbarer Nähe zu Autobahnen und Bundesstraßen liegen
  5. Wir fordern: Herstellen von Planungssicherheit zu den hier genannten Forderungen für die betroffenen Unternehmen.
  6. Wir fordern: Windenergieanlagen im Hamburger Hafengebiet. Hamburg sollte es möglich machen, Windenergie und Vogelschutz zu vereinen und im Hamburger Hafengebiet neue Windenergieanlagen zu errichten.
  7. Die Errichtung neuer Windenergieanlagen in Hamburger Naturschutzgebieten lehnen wir ab.