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Die zuständigen Hamburger Behörden haben am 16. und am 24.09. die Pläne für die Ausweisung der bundesgesetzlich vorgeschriebenen neuen Flächen und die erforderlichen rechtlichen Anpassungen für den Windenergie-Ausbau vorgelegt. Gut ist, dass die Behörden das 0,5 Prozent-Flächenziel schon bis 2027 umsetzen wollen. Aber, so heißt es in der Stellungnahme des BWE-Landesverbandes: „Der aktuelle Entwurf wird leider dem Ziel des Wind-an-Land-Gesetzes, den Ausbau der Windenergie schnell voranzubringen, bisher nicht gerecht. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Windenergie auch in Hamburg voranzubringen und keine „leerstehenden“ Flächen auszuweisen. Gerne stehen wir daher nach wie vor für Gespräche hinsichtlich grundsätzlicher und vor allem konkreter Machbarkeit bei den einzelnen in Betracht kommenden Flächen zur Verfügung und bitten um entsprechende Rückmeldung.“
- Die zuständigen Behörden führen die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ im Zeitraum vom 17. September 2024 bis 6. Oktober 2024 durch. Unterlagen sind Online im Internet über Bauleitplanung Online sowie in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einsehbar. „Nähere Hinweise hierzu erhalten Sie unter Bauleitplanung – Aktuelles, heißt es auf der Behördenseite. Siehe auch hier.
- Ausführlich berichtet die Bergedorfer Zeitung (Hamburer Abendblatt) am 2. Oktober über die Kritik des BWE-Landesverbandes in einem Gespräch mit dem stellvertretenden Landesvorstand Jens Heidorn (siehe dazu unten mehr)
- Die Entwürfe zur Ausweisung neuer Flächen ist auch Thema einer gemeinsamen Veranstaltung vom Treffpunkt Erneuerbaren Energie (TEE) und vom Windstammtisch des BWE-LV Hamburg: 9. Oktober – Windenergieausbau Hamburg – Einladung zum 90. Windstammtisch (WST) und 35. Treffpunkt Erneuerbare Energien (TEE)
„Nur ein Drittel der neuen Windräder wird in Bergedorf“ entstehen, titelt die Bergedorfer Zeitung und zitiert damit die Einschätzung von Jens Heidorn, der sich die Pläne genau angesehen hat. Zwar würde nun mehr Fläche ausgewiesen, aber betrachtet man andere damit in Verbindung stehende Neuregelungen, so wird schnell klar, dass es für neue Anlagen enge Grenzen gibt.
Heidorn geht davon aus, dass deutlich unter zehn neue Anlagen in den neu auszuweisenden Flächen in Bergedorf aufgestellt werden. „Mehr wird nicht möglich sein“, sagt der 61-Jährige.“ Die Präsentation der Entwürfe hatte auf einer Veranstaltung in Bergedorf (BZ) zuletzt für Unmut gesorgt. Der BWE Landesverband Hamburg hat deshalb mit Blick auf die Behördenvorschläge selbst schärfere Begrenzungen z.B. bei den Abständen vorgeschlagen (siehe gleich unten).
Der Hamburger Landesverband des BWE e.V. hatte bereits im September 2022 den Behörden immer wieder auch Vorschläge zur Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorschriften gemacht, mögliche Flächen vorgeschlagen, auf Umsetzungsprobleme hingewiesen und Lösungsvorschläge gemacht. Doch eine weitere Beteiligung des Landesverbandes habe es durch die Behörden nicht gegeben.
Die beiden Landesvorstände Dr. Axel Röpke und Jens Heidorn zeigen sich enttäuscht: „Leider sind wir im Nachgang zu diesem Gespräch als Hamburger Landesverband des BWE an dem seit zwei Jahren laufenden Prozess der Flächensuche, trotz mehrfachen Gesprächsangeboten unsererseits, nicht beteiligt worden.“
Kern der Kritik des BWE-Landesverbandes ist: Derzeit sind in Hamburg sechs Windenergiegebiete in Wilhelmsburg, Ochsenwerder, Altengamme, Neuengamme, Curslack und Francop als Windvorrangflächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Gebiete werden teilweise nun erweitert und ergänzt, neu hinzu kommt lediglich eine weitere große Fläche im Raum Sülldorf an der Grenze zu Schenefeld sowie zahlreiche kleinere Flächen die voraussichtlich aber gar nicht genutzt werden können, da die Abstände zu Wohngebieten zu gering sind.
Außerdem wurden weder die Transportmöglichkeiten, der Netzanschluss und die Eigentumsverhältnisse mitgeprüft. Dadurch werden zwar formal die Flächen für den Windenergieausbau die geforderte Ausdehnung bekommen, aber es werden kaum neue Anlagen entstehen und damit Potenzial nicht genutzt.
Ein Beispiel: In den Entwürfen ist vorgesehen, die nicht mehr zulässige Höhenbegrenzung für neue Anlagen zu streichen. Faktisch wird es aber massive Probleme geben, wenn in der Neuregelung nun der bisherige Abstand zur Wohnbebauung von bislang 500 Metern auf 300 Meter reduziert werden soll. „Das programmiert neue Proteste“, kritisieren Röpke und Heidorn. Daher haben sie in ihrer Stellungnahme gegenüber den Behörden gefordert: „Um die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windenergie in Hamburg nicht zu gefährden, fordern wir sie auf, die bisherigen Mindestabstände von 500 Metern bzw. 300 Metern zu Einzelhäusern beizubehalten und die Flächenzuschnitte bei allen Flächen entsprechend anzupassen.“
Heidorn verweist in der Bergedorfer Zeitung auch auf andere wichtige Aspekte, die für den Ausbau von Windenergieanlagen von Bedeutung sind: „Bei dem vielen „Stückwerk“ (Heidorn) sei auch nicht geprüft worden, ob die Eigentümer die Grundstücke überhaupt verpachten wollen, betont der stellvertretende Verbandsvorsitzende. „Bei unseren drei Vorschlägen war alles geprüft und umsetzbar.“ Der Verband werde den Behörden seine Kritik bald in Form einer Stellungnahme zukommen lassen, betont Heidorn.“
Und: „Doch die vorläufigen Pläne hätten auch ihr gutes, meint Heidorn: „Es ist gut, dass nicht alle Flächen in Bergedorf und Harburg ausgeguckt wurden, sondern beispielsweise auch in
Altona, Wandsbek und Mitte.“ Die größte neue Potenzialfläche ist übrigens nicht in
Bergedorf zu finden, sondern in Sülldorf.